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Governance

Tätigkeit in Aufsichts– und Beiräten

Erwerbswirtschaftliche Unternehmen, aber auch Non-Profit-Organisationen haben nicht nur aufgrund gesetzlicher Vorgaben, sondern auch als Zeichen ihres Selbstverständnisses Aufsichts- und Beiräte an ihrer Seite.

Dabei gilt: Man sollte inhaltlich verstehen, was der „Geschäftszweck“ der jeweiligen Institutionen ist, was bestimmte Trends an Einflüssen mit sich bringen, wo und wie sich allgemeine Entwicklungen auf die jeweilige individuelle Situation auswirken.

Darüber hinaus benötigt das Management Ansprechpartner, die es versteht, aber auch zum kritischen Dialog fähig und bereit ist.

Bisweilen nehmen Aufsichts– und Beiräte auch explizit Interessen anderer Stakeholder, insbesondere der Eigentümer wahr. In bestimmten Konstellationen, zum Beispiel Familienunternehmen, erfordert dies eine besondere Sensibilität. Da wir Verantwortung aus verschiedenen Perspektiven kennen, stellen wir uns gerne derartigen Aufgaben.